Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 19.11.2009 -
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte bezogen auf die Zahlungsansprüche zugelassen.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
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