OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.02.2002
24 U 125/01
Normen:
BGB § 675 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2004, 79

Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Auslegung eines Sozialplans

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2002 - Aktenzeichen 24 U 125/01

DRsp Nr. 2004/19638

Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Auslegung eines Sozialplans

»1. Vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs hat der Rechtsanwalt den Mandanten über dessen Vor- und Nachteile zu beraten. 2. Enthält ein Sozialplan Regelungen zum "frühest-möglichen Erhalt einer gesetzlichen Altersrente", so umfasst dies auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.«

Normenkette:

BGB § 675 ;
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2004, 79