Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Auslegung eines Sozialplans
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2002 - Aktenzeichen 24 U 125/01
DRsp Nr. 2004/19638
Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Auslegung eines Sozialplans
»1. Vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs hat der Rechtsanwalt den Mandanten über dessen Vor- und Nachteile zu beraten.2. Enthält ein Sozialplan Regelungen zum "frühest-möglichen Erhalt einer gesetzlichen Altersrente", so umfasst dies auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.«