Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.02.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadenersatz in Höhe von 7.500,-- € wegen vermeintlicher Diskriminierung als Schwerbehinderter im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens in Anspruch.
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