LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.07.2020
21 SaGa 300/20
Normen:
ZPO § 935;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 15.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ga 1/20

Benachteiligungsverbot bei AuswahlentscheidungNachfrage nach beabsichtigter Freistellung im Auswahlgespräch unzulässig

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.07.2020 - Aktenzeichen 21 SaGa 300/20

DRsp Nr. 2020/13810

Benachteiligungsverbot bei Auswahlentscheidung Nachfrage nach beabsichtigter Freistellung im Auswahlgespräch unzulässig

1. Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied während des Auswahlgesprächs für eine Beförderungsstelle nach seinen Plänen bezüglich der Freistellung im Fall seiner Auswahl gefragt, ist die Auswahlentscheidung zugunsten eines oder einer anderen Bewerber*in mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wegen Benachteiligung des freigestellten Personalratmitglieds fehlerhaft. 2. Der Frage nach den Plänen eines freigestellten Personalratsmitglieds bezüglich der Freistellung im Fall seiner Auswahl wohnt - vergleichbar mit der Frage nach einem Kinderwunsch - ein erhebliches Benachteiligungspotential inne.

I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 15. Januar 2020 - 3 Ga 1/20 - abgeändert:

Dem verfügungsbeklagten Landkreis wird untersagt, die am 27. September 2019 ausgeschriebene Stelle als Sachbearbeiter/in im Amt für zentrale Steuerung, Organisation und Personal bis zur rechtskräftigten Entscheidung in dem vor dem Arbeitsgericht Potsdam unter dem Geschäftszeichen 3 Ca 20/20 anhängigen Hauptsacheverfahren mit einer anderen Bewerberin oder einem anderen Bewerber als der Verfügungsklägerin endgültig zu besetzen.