Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.07.2016 -
36.858,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2015.
Auf die Berufung des Klägers wird der klageabweisende Ausspruch des Arbeitsgerichts wegen eines Betrags von 2.943,00 € nebst Zinsen dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger
-2.943,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2016 zu zahlen.
Die Entscheidungen über die weitergehende Berufung der Beklagten und über die weitergehende Berufung des Klägers bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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