Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.10.2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger beansprucht eine höhere Abfindung mit der Begründung, die Regelung zur Berechnung der Abfindung nach dem Sozialtarifvertrag / Sozialplan aus dem Jahr 2014 benachteilige ihn ungerechtfertigt wegen seiner Schwerbehinderung.
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