Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.10.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.755,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 58 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 42 % der Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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