I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.08.2010 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Entschädigung von der Beklagten nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer behaupteten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters und der Behinderung eines anderen Arbeitnehmers bei einer Beförderung in Höhe von mindestens 15.000,-- €.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der zwischen der Gewerkschaft Ver.di und der Beklagten geschlossene Rahmentarifvertrag Klassisches Spiel (im Folgenden: RTV) Anwendung. Dort heißt es unter anderem:
"§ 1 Geltungsbereich
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