Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 27.02.2009 -
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung gegen die Feststellung des Arbeitsgerichts (Ziffer 1 des Urteils) zurückgewiesen ist.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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