Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 29. April 2009 - 3 Ca 618/08 B - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 704,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
auf 471,36 € seit dem 12. Dezember 2008 und
auf 235,68 € seit dem 31. März 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 2/3, der Kläger zu 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
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