LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.04.2016
7 Sa 2315/15
Normen:
AGG § 15 i.V.m. AEUV Art. 45;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 12716/15

Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit durch Fordern der Ausbildung als Volljurist im Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.04.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 2315/15

DRsp Nr. 2017/3183

Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit durch Fordern der Ausbildung als "Volljurist" im Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung

Das in einer Stellenbeschreibung geforderte Anforderungsprofil "Volljurist" stellt keine unzulässige Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.11.2015 - 21 Ca 12716/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 i.V.m. AEUV Art. 45;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Entschädigung, den dieser damit begründet, er sei bei seiner Bewerbung auf die für einen Volljuristen/eine Volljuristin ausgeschriebene Stelle bei der Beklagen im Grundsatz wegen seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt worden. Beklagte ist das Bundesministerium für A. und S..

Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger. Er schloss den binationalen rechtswissenschaftlichen Studiengang "European and Comparative Law" an den Universitäten Groningen, Bremen und Oldenburg mit einem Bachelor- sowie Masterabschluss mit der Qualifikation "met civiel effect" ab und promovierte später an der Universität Göttingen (Prof. Dr. D.) zu dem Thema "Der Einfluss der Rechtsordnung auf die Tarifbindung der Arbeitgeberseite".