Auf die Beschwerde der Antragstellerin (Streitwertbeschwerdeführerin) wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.09.2020 - Az.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Zustimmungsersetzungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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