Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 05.06.2013 - 1 Ca 333 b/13 - teilweise mit der Maßgabe abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird, soweit sie über einen vom Arbeitsgericht ausgeurteilten Betrag von 129,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2012 hinausgeht.
Von den Kosten der 1. Instanz trägt der Kläger 95 %, der Beklagte 5 %. Von den Kosten der Berufung trägt der Kläger 90 %, der Beklagte 10 %.
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