LG Krefeld, vom 29.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 143/17
OLG Düsseldorf, vom 15.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen I-24 U 202/17
Bemessung des kaufvertraglichen Schadensersatzes statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3, § 280, § 281 Abs. 1 BGB bei Bestehen von Mängeln im Rahmen des Erwerbs einer Eigentumswohnung; Bemessung der Mängelbeseitigungskosten
BGH, Beschluss vom 13.03.2020 - Aktenzeichen V ZR 33/19
DRsp Nr. 2020/6989
Bemessung des kaufvertraglichen Schadensersatzes statt der Leistung gemäß § 437 Nr. 3, § 280, § 281 Abs. 1BGB bei Bestehen von Mängeln im Rahmen des Erwerbs einer Eigentumswohnung; Bemessung der Mängelbeseitigungskosten
An den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird gemäß § 132 Abs. 3GVG folgende Anfrage gerichtet:a) Wird an der in dem Urteil vom 22. Februar 2018 (VII ZR 46/17, BGHZ 218, 1 Rn. 31 ff.) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten, wonach der "kleine" Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280, 281 Abs. 1BGB nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf?b) Wird ferner daran festgehalten, dass sich ein Schadensersatzanspruch des allgemeinen Leistungsstörungsrechts auf Vorfinanzierung "in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags" richten kann (Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17, aaO Rn. 67)?
Tenor
An den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird gemäß § 132 Abs. 3GVG folgende Anfrage gerichtet:
1. 2.
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