Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) höheres Arbeitslosengeld (Alg) ab 1. September 1992.
Der 1952 geborene Kläger war bis September 1990 in Berlin (West) beschäftigt; sein monatliches Bruttoarbeitsentgelt betrug zuletzt 5.822,-- DM. Ab Oktober 1990 bis 31. August 1991 - unterbrochen durch eine freiberufliche Tätigkeit vom 2. April bis 18. Juli 1991 - erhielt er antragsgemäß Alg in Höhe von zuletzt 562,20 DM wöchentlich auf der Grundlage eines Bemessungsentgelts von 1.340,-- DM wöchentlich (Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes [ArbA] Berlin I vom 2. August 1991).
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