1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.01.2009 -
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Zahlung sogenannter Erfolgsanteile aus dem Automatentroncaufkommen der Spielbank, in der der Kläger beschäftigt war, während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
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