Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 06. März 2013, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.500,- Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 92 %, die Beklagte zu 8 % zu tragen.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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