Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 3. April 2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 983,95 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. März 2017 zu zahlen. Der weitergehende Zahlungsantrag wird zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten fallen der Klägerin 5/6, der Beklagten 1/6 zur Last.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin 1/10, der Beklagten 9/10 zur Last.
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