Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. Februar 2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe der Beklagte Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der Beschäftigung polnischer Werkvertragsnehmerin der Zeitspanne von Dezember 2008 bis Mai 2010 zu zahlen hat, welche nach der Bewertung des Klägers wie Arbeitnehmer eingesetzt wurden.
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