LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.03.2015
18 Sa 386/14
Normen:
VTV;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 05.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 64/14

Beitragspflicht eines Unternehmens wegen Beschäftigung angeblich scheinselbständiger polnischer Trockenbauunternehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.03.2015 - Aktenzeichen 18 Sa 386/14

DRsp Nr. 2016/13632

Beitragspflicht eines Unternehmens wegen Beschäftigung angeblich scheinselbständiger polnischer Trockenbauunternehmer

Orientierungssätze: Erfolglose Beitragsklage: Keine ausreichenden Indizien für eine Scheinselbständigkeit polnischer Subunternehmer vorgetragen und unter Beweis gestellt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. Februar 2014 - 2 Ca 64/14 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe der Beklagte Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der Beschäftigung polnischer Werkvertragsnehmerin der Zeitspanne von Dezember 2008 bis Mai 2010 zu zahlen hat, welche nach der Bewertung des Klägers wie Arbeitnehmer eingesetzt wurden.