Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26. September 2012 -13/6
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für die Zeit von April 2007 bis November 2011.
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