Auf die Revision der Beklagten zu 1. werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. November 2019 und des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2017 hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit vom 1. Juli 2015 bis zum 30. September 2016 aufgehoben. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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