Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 25.04.2019 sowie der Bescheid der Beklagten vom 24.10.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.12.2018 aufgehoben.
Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Klage- und im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|