Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 10.07.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Kapitalzahlung aus einer Direktversicherung.
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