Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13.06.2012 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes zu zahlen.
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