Die Beschwerde der Klägerin gegen den die Beiordnung von Rechtsanwalt R ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.12.2019 -
I.
Mit ihrer am 06.09.2019 bei dem Arbeitsgericht anhängig gemachten Klage verfolgt die Klägerin, eine Sicherheitsmitarbeiterin, die Zahlung der von der anwaltlich nicht vertretenen Beklagten am 08.05.2019 iHv. EUR brutto abgerechneten Vergütung für April 2019. Mit Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 01.10.2019 wurde über das Vermögen der Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet.
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