Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 17.11.2008, in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 05.01.2009, Az. 5 Ca 2355/08, abgeändert:
Dem Kläger wird im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe ausschließlich Rechtsanwalt T... H... beigeordnet.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die zeitlich eingeschränkte Rechtsanwaltsbeiordnung.
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