LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 25.02.2009
5 Ta 28/09
Normen:
ZPO § 121 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 17.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2355/08

Beiordnung bei Mandatsniederlegung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 5 Ta 28/09

DRsp Nr. 2009/17041

Beiordnung bei Mandatsniederlegung

Ein Rechtsanwalt, der sein Mandat niedergelegt hat, kann nach § 121 Abs. 2 ZPO nicht mehr beigeordnet werden; in diesem Falle ist nur der neu von der Partei mandatierte und zur Beiordnung auch benannte Rechtsanwalt beizuordnen.

Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 17.11.2008, in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 05.01.2009, Az. 5 Ca 2355/08, abgeändert:

Dem Kläger wird im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe ausschließlich Rechtsanwalt T... H... beigeordnet.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die zeitlich eingeschränkte Rechtsanwaltsbeiordnung.