1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 15.10.2008 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung einer Beihilfe zum Altersruhegeld des Klägers.
Der Kläger ist Bäckermeister.
Die Beklagte führt nach ihrer Satzung die Ansprüche fort, die durch den mittlerweile außer Kraft getretenen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk vom 20.02.1970 (TV ZVK) begründet worden sind. Dieser galt fachlich für Betriebe, die das Bäckerhandwerk ausüben. In § 2 Nr. 2 der Satzung der Beklagten heißt es zum fachlichen Geltungsbereich:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|