Die Klägerin verlangt von der Beklagten Beihilfe zu den Kosten ihrer dauernden Anstaltsunterbringung.
Die 1904 geborene Klägerin ist die Witwe des am 21. April 1963 verstorbenen Jakob G , der zunächst bei der Stadt Köln als Arbeiter tätig war und sich bereits im Ruhestand befand, als der ihn beschäftigende städtische Eigenbetrieb im Jahr 1960 in die beklagte Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Die Beklagte gewährte der Klägerin Beihilfe nach einem Beschluß des Rates der Stadt Köln vom 30. April 1964. Dieser Beschluß lautet u.a.:
"Die Stadt Köln gewährt Beihilfen nach den Beihilfegrundsätzen weiterhin an
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