Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit
BFH, Urteil vom 19.03.1997 - Aktenzeichen I R 69/96
DRsp Nr. 1997/4739
Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit
»1. Ein Steuerpflichtiger kann mehrere Wohnungen und mehrere Wohnsitze i.S. des § 8AO 1977 haben. Diese können im In- und/oder im Ausland gelegen sein.2. Ein Wohnsitz i.S. des § 8AO 1977 setzt nicht voraus, daß der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebensowenig ist es erforderlich, daß der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält.3. Ein FG kann seine Beurteilung, daß objektiv erkennbare Umstände für die Beibehaltung der Wohnung für Zwecke des eigenen Wohnens sprechen, auf die Wohnungsausstattung und die tatsächliche Nutzung der Wohnung stützen.4. Nach der Lebenserfahrung spricht es für die Beibehaltung eines Wohnsitzes i.S. des § 8AO 1977, wenn jemand eine Wohnung, die er vor und nach einem Auslandsaufenthalt als einzige ständig nutzt, während desselben unverändert und in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehält.«