BAG - Urteil vom 16.07.2014
10 AZR 242/13
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 4; EFZG § 12; GG Art. 3 Abs. 1; Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie (BMTV vom 14. Mai 2007) § 3; Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie (BMTV vom 14. Mai 2007) § 10;
Fundstellen:
AuR 2014, 387
BB 2014, 2292
DB 2014, 2176
EzA-SD 2014, 5
NJW 2014, 8
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 10.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 230/12
ArbG Lüneburg, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 509/11

Behandlung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch BetriebsvereinbarungEntstehung eines Arbeitszeitguthabens

BAG, Urteil vom 16.07.2014 - Aktenzeichen 10 AZR 242/13

DRsp Nr. 2014/13169

Behandlung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung Entstehung eines Arbeitszeitguthabens

Orientierungssätze: 1. Ist ein Arbeitnehmer in Zeiträumen arbeitsunfähig erkrankt, in denen durch Betriebsvereinbarung die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gemäß § 3 Ziff. 2 BMTV über die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden hinaus verlängert wird, entsteht gemäß § 3 Ziff. 5 BMTV in dieser Zeit kein Arbeitszeitguthaben. Vielmehr wird für Tage ohne tatsächliche Arbeitsleistung nur die tarifliche Arbeitszeit gutgeschrieben. 2. Mit einer solchen tariflichen Regelung wird lediglich die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bestimmt. Sie hält sich im Rahmen der gesetzlichen Öffnungsklausel des § 4 Abs. 4 EFZG und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Dezember 2012 - 10 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 4; EFZG § 12; GG Art. 3 Abs. 1; Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie (BMTV vom 14. Mai 2007) § 3; Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie (BMTV vom 14. Mai 2007) § 10;

Tatbestand: