Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2008 -
Die Anschlussbeschwerde des Betriebsrats wird als unzulässig verworfen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Versetzung von pädagogischen Mitarbeitern.
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