Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der am 19. Dezember 2013 verkündete Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main - Aktenzeichen 2 Ca 160/13 - aufgehoben.
Die Sache wird an das Arbeitsgericht Offenbach am Main zurückverwiesen.
I.
Die Klägerin wendet sich mit Ihrer sofortigen Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|