Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. Juni 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3043 Euro festgesetzt.
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