I. Der Antrag der Beklagten auf Anordnung der Leistung von Prozesskostensicherheit für den Klageantrag wird zurückgewiesen.
II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers und über Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Beklagten.
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