Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Reduzierung der Arbeitszeit des bereits teilzeitbeschäftigten Klägers um 0,21 % auf 74,79 % der regelmäßigen Vollarbeitszeit durch Freistellung an einem weiteren Tag und damit an 92 statt bisher an 91 Freistellungstagen im Kalenderjahr.
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