Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 20.10.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Beschäftigungsanspruch des Klägers.
Der am . .19 geborene Kläger hatte sich auf eine Stellenausschreibung (Bl. 8 d. A.) zum Oberarzt in der Klinik für Allgemeine Neurochirurgie, Pädiatrische Neurochirurgie, beworben.
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