LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.03.2024
11 Sa 808/23
Normen:
DSGVO Art. 82 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 04.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2923/23

Begründen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden wegen Verstoßes gegen die Pflichten des Datenschutzes

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2024 - Aktenzeichen 11 Sa 808/23

DRsp Nr. 2024/8455

Begründen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden wegen Verstoßes gegen die Pflichten des Datenschutzes

1. Ein Verstoß gegen die Pflichten aus Art. 15 DSGVO kann dem Grunde nach einen Anspruch auf Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen (vgl. OLG Köln 14.07.2022 - 15 U 137/21 - Rn. 15; aA LAG Düsseldorf 28.11.2023 - 3 Sa 285/23 - Rn. 31) 2. Es verursacht nicht jeder Verstoß gegen Auskunftsansprüche aus der DSGVO "automatisch" einen immateriellen Schaden, der über Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu ersetzen ist. Der von dem Normverstoß Betroffene hat den Nachweis zu erbringen, dass die Folgen des Verstoßes einen immateriellen Schaden darstellen. 3. Legt der Betroffene Befürchtungen dar, seine Daten könnten missbräuchlich verwendet werden, so hat das Gericht zu prüfen, ob diese unter den gegebenen besonderen Umständen und im Hinblick auf seine Person als begründet angesehen werden können (vgl. EuGH 14.12.2023 - C-340/21 - Rn. 85).

Tenor