Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.02.2022 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Urlaubsgeld für das Jahr 2021 sowie die Feststellung eines jährlichen Urlaubsgeldanspruchs für die Zukunft.
Zwischen den Parteien besteht seit dem 01.08.1986 ein Arbeitsverhältnis, auf das kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der
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