Die Revision der Kläger zu 1) - 4) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2008 -
Die Kläger zu 1) - 4) haben die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Kläger verlangen von der Beklagten die Zahlung einer Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot.
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