Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.12.2015 -
Das Arbeitsgericht hat den Streitwert zutreffend auf 12.500,00 € festgesetzt.
A. Das Arbeitsgericht hat eine Staffelung zugrundegelegt, die auch im Streitwertkatalog niedergelegt ist (vgl. II. 13. 7 des Kataloges). Der Streitwertkatalog, dem die Kammer insoweit folgt, sieht die vom Arbeitsgericht zugrunde gelegte Erhöhung des Ausgangswertes bei parallel gelagerten Fällen für jeden weiteren Arbeitnehmer in den Fällen vor, in denen ein "wesentlich gleicher Sachverhalt" vorliegt.
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