Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. September 2013 - 13 BV 319/13 - abgeändert:
Im Betrieb der Beteiligten zu 2) in B wird ein Wahlvorstand, bestehend aus
1. C
2. D
3. G/A-Landesfachbereichsleiterin,
bestellt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|