1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. April 2010 - 9 Sa 729/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin und in diesem Zusammenhang über deren zutreffende Eingruppierung.
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