LAG Chemnitz, vom 18.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 157/11
ArbG Leipzig, vom 26.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2050/10
Begriff des Kleinbetriebes im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG
BAG, Urteil vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 2 AZR 54/12
DRsp Nr. 2013/22053
Begriff des Kleinbetriebes im Sinne von § 23 Abs. 1KSchG
Der abgesenkte Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG kann auch dann maßgeblich sein, wenn es nach dem 31. Dezember 2003 zwar rechtliche Unterbrechungen des zuvor begründeten Arbeitsverhältnisses gegeben hat, der Arbeitnehmer aber - zusammen mit einer ausreichenden Anzahl anderer "Alt-Arbeitnehmer" - ununterbrochen in den Betrieb eingegliedert war.Orientierungssätze:1. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG behalten die am 31. Dezember 2003 im "virtuellen Altbetrieb" beschäftigten Arbeitnehmer den Kündigungsschutz solange, wie sie selbst dem Betrieb weiterhin angehören und insgesamt in dem Betrieb regelmäßig mehr als fünf "Alt-Arbeitnehmer" beschäftigt werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.