LAG Köln - Urteil vom 31.07.2014
6 Ca 4204/13
Normen:
TV BZ ME § 1;

Begriff des Industriebetriebes im Sinne des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

LAG Köln, Urteil vom 31.07.2014 - Aktenzeichen 6 Ca 4204/13

DRsp Nr. 2015/8800

Begriff des Industriebetriebes im Sinne des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) erfasst Industriebetriebe. Industriebetriebe sind durch Produktionsanlagen und Produktionsstufen gekennzeichnet. Betriebe die Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung unter anderem von Motoren und nicht deren Produktion anbieten, fallen nicht unter die Anwendbarkeit des Tarifvertrages.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Streitwert: 5.205,63 EUR.

Normenkette:

TV BZ ME § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung von Zuschlägen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME).

Der Kläger war von 2006 bis einschließlich September 2013 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde ununterbrochen bei der Firma G - Kundenbetrieb - eingesetzt.

1. 2.