Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 5.205,63 EUR.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Zuschlägen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME).
Der Kläger war von 2006 bis einschließlich September 2013 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde ununterbrochen bei der Firma G - Kundenbetrieb - eingesetzt.
1. 2.
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