Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 5. Februar 2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche der Klägerin wegen nicht erfolgter Zustimmung des Beklagten zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit auf Vollzeit.
Der Beklagte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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