Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. August 2012 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf die Beklagte übergegangen ist.
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