Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 20. Januar 2015 - 6 Ca 184/14 - teilweise abgeändert, und das Versäumnisurteil vom 14. August 2014 bezüglich der Beklagten zu 1) aufrechterhalten.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung der Insolvenzschuldnerin sowie die Fortführung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte zu 2) aufgrund eines Betriebsüberganges.
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