LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.08.2015
5 Sa 463/15
Normen:
KSchG § 1; BGB § 613 a;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 20.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 184/14

Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.08.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 463/15

DRsp Nr. 2016/2538

Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB

Orientierungssätze: Die Parteien streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Berufseishockeyspielers durch eine betriebsbedingte Kündigung sowie die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aufgund von Betriebsübergängen (Kassel Huskies).

Von einem Betriebsübergang i.S. des § 613a Abs. 1 BGB kann nicht ausgegangen werden, wenn der Betreiber einer Eishockeymannschaft in der Oberliga insolvent wird und den Spielbetrieb einstellt, nach dem sportlichen Aufstieg aber der Spielbetrieb von einer neu gegründeten Gesellschaft fortgesetzt wird.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 20. Januar 2015 - 6 Ca 184/14 - teilweise abgeändert, und das Versäumnisurteil vom 14. August 2014 bezüglich der Beklagten zu 1) aufrechterhalten.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; BGB § 613 a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung der Insolvenzschuldnerin sowie die Fortführung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte zu 2) aufgrund eines Betriebsüberganges.