Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 5. September 2019, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestand sowie über Ansprüche des Klägers auf Arbeitsentgelt seit dem 01.08.2017 und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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