Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 23. Januar 2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebsübergangs auf den Beklagten übergegangen und dieser zu seiner weiteren Beschäftigung verpflichtet ist.
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