Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 21.02.2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Hintergrund ist die Frage, ob hinsichtlich der Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge und jüdische Emigranten, in welchem der Kläger beschäftigt war, ein Betriebsübergang auf den Beklagten vorliegt.
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